Frage: Wenn ich etwas falsch mache und den Supreme um Vergebung bitte, wie weiß ich dann, ob Er mir vergeben hat?
Sri Chinmoy: Es gibt zwei Arten, wie du es wissen kannst. Wenn du die gleiche Sache nicht noch einmal machst, dann kannst du dir sicher sein, dass der Supreme dir vergeben hat, weil Er dir die Fähigkeit gegeben hat, es nicht noch einmal zu tun. Wenn du Seine Fähigkeit wirklich angenommen und empfangen hast, dann hat Er dir bereits vergeben. Das geschieht auf praktischer Ebene. Du hast etwas falsch gemacht und du willst es nicht wieder tun. Du möchtest Vergebung. Das bedeutet, dass eine höhere Kraft vom Supreme gekommen ist. Diese höhere Kraft ist etwas, das dich beschützen wird und dir die Fähigkeit verleiht, die Sache nicht noch einmal zu tun. Der Supreme hat dir vergeben; aus diesem Grund wiederholst du diese Fehler nicht mehr.
Eine andere Methode ist, deinen spirituellen Meister zu fragen, ob der Supreme dir vergeben hat. Der Meister wird in der Lage sein, es dir zu sagen. Er wird sehr ehrlich sein. Du kannst auch für eine Stunde oder eine halbe Stunde tief nach innen gehen, und dann wirst du in der Lage sein, es zu sagen. Erlaube keinen Gedanken in deinen Verstand einzutreten. Jedes Mal, wenn ein Gedanke kommt, vernichte ihn; oder stell dir vor, dass sich eine Fliege auf dich gesetzt hat und du sie verjagt hast. Wenn ein anderer Gedanke kommt, vertreibe auch diesen. Nach einer Weile wird die Gedankenfliege spüren, dass es unter ihrer Würde ist dich zu belästigen, und somit wird der Gedankenprozess zum Stillstand kommen. Nachdem du merkst, dass keine Gedanken mehr kommen, stellst du die Frage. Wenn die Antwort „Ja“ lautet, dann hat Er dir vergeben. Wenn sie „Nein“ ist, dann hat Er dir nicht vergeben. Du kannst es folglich auf diese Weise tun oder deinen Meister fragen. Um noch einmal auf die erste Methode zurückzukommen, wenn du wirklich aufgehört hast, diese bestimmte Sache zu tun, dann wirst du auch wissen, dass Er dir vergeben hat.
From:Sri Chinmoy,Gehorsam oder Einssein, The Golden Shore Verlagsges.mbH, Nürnberg", 2007
Quelle https://de.srichinmoylibrary.com/oo